§ 1 FK-VO

FK-VO - Fahrtkosten-Verordnung für Zivildienstleistende

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Für Fahrten nach § 31 Abs. 1 Z 6 ZDG gebührt ein monatlicher Pauschalbetrag von 21,80 €, sofern sich nicht bei einem im Bereich eines Verkehrsverbundes gelegenen Dienstort durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Zeitkarte ein anderer Vergütungsbetrag ergibt.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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