Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Die Finanzstrafbehörde kann als Privatbeteiligter oder Ankläger an Stelle der Staatsanwaltschaft nicht zum Ersatz der Strafverfahrenskosten verurteilt werden.
In Kraft seit 12.01.2013 bis 31.12.9999
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