1.Ziffer einsVerträgen über Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können, insbesondere überDienstleistungen im Zusammenhang mit
a)Litera aDevisen,
b)Litera bGeldmarktinstrumenten,
c)Litera chandelbaren Wertpapieren,
d)Litera dAnteilen an Anlagegesellschaften,
e)Litera eFinanztermingeschäften (Futures) einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung,
f)Litera fZinstermingeschäften (FRA),
g)Litera gZins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Aktien- oder Aktienindexbasis („Equity Swaps“) sowie
h)Litera hKauf- oder Verkaufsoptionen auf alle in lit. a bis g genannten Instrumente einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung, wie insbesondere Devisen- und Zinsoptionen;Kauf- oder Verkaufsoptionen auf alle in Litera a bis g genannten Instrumente einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung, wie insbesondere Devisen- und Zinsoptionen;
2.Ziffer 2Verträgen über Reise- und Gepäckversicherungen oder ähnliche kurzfristige Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und
3.Ziffer 3Verträgen, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers von beiden Seiten bereits voll erfüllt wurden, bevor der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausübt.
In Kraft seit 01.10.2004 bis 31.12.9999
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