Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei
1. | Verträgen über Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können, insbesondere über | |||||||||
Dienstleistungen im Zusammenhang mit | ||||||||||
a) | Devisen, | |||||||||
b) | Geldmarktinstrumenten, | |||||||||
c) | handelbaren Wertpapieren, | |||||||||
d) | Anteilen an Anlagegesellschaften, | |||||||||
e) | Finanztermingeschäften (Futures) einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung, | |||||||||
f) | Zinstermingeschäften (FRA), | |||||||||
g) | Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Aktien- oder Aktienindexbasis („Equity Swaps“) sowie | |||||||||
h) | Kauf- oder Verkaufsoptionen auf alle in lit. a bis g genannten Instrumente einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barzahlung, wie insbesondere Devisen- und Zinsoptionen; | |||||||||
2. | Verträgen über Reise- und Gepäckversicherungen oder ähnliche kurzfristige Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und | |||||||||
3. | Verträgen, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers von beiden Seiten bereits voll erfüllt wurden, bevor der Verbraucher sein Rücktrittsrecht ausübt. |
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