§ 1 FBFG

FBFG - Familienberatungsförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Der Bund hat die von den Ländern, Gemeinden, sonstigen Rechtsträgern des öffentlichen Rechts und juristischen Personen des privaten Rechts durchgeführte Familienberatung nach diesem Bundesgesetz zu fördern.

In Kraft seit 29.11.1997 bis 31.12.9999
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