Datenerhebung
§ 2. Vor Abfahrt eines Fahrzeuges gemäß § 1 sind folgende Daten der an Bord befindlichen Personen zu erheben:
1. | Anzahl der Personen an Bord, | |||||||||
2. | Vor- und Familienname, | |||||||||
3. | Geschlecht, | |||||||||
4. | Altersgruppe (Erwachsener, Kind oder Kleinkind), Alter oder Geburtsjahr, | |||||||||
5. | auf Wunsch des Fahrgastes: im Notfall erforderliche besondere Betreuung oder Hilfe. |
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