§ 3 EWWFSG 1989

EWWFSG 1989 - Errichtung von Gebäuden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 25. März 1985, LGBl. für Wien Nr. 23/1985, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 30/1987 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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