Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 25. März 1985, LGBl. für Wien Nr. 23/1985, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 30/1987 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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