Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 EK-V
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 EK-V selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 EK-V