Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Für den Bau oder die Veränderung von Eisenbahnanlagen und nicht ortsfesten eisenbahnsicherungstechnischen Einrichtungen ist die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung erforderlich.
In Kraft seit 27.07.2006 bis 31.12.9999
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