Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Stadt- und Vorortverkehr ist jener Verkehr, der den Verkehrsbedarf eines Stadtgebietes oder eines Ballungsraumes sowie den Verkehrsbedarf zwischen einem Stadtgebiet oder Ballungsraum und dem Umland deckt.
In Kraft seit 23.07.2019 bis 31.12.9999
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