Anl. 1 EG-K 2013

EG-K 2013 - Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Schadstoffliste Luft
  1. 1.Ziffer einsSchwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen;
  2. 2.Ziffer 2Stickstoffoxide und sonstige Stickstoffverbindungen;
  3. 3.Ziffer 3Kohlenmonoxid;
  4. 4.Ziffer 4Flüchtige organische Verbindungen;
  5. 5.Ziffer 5Metalle und Metallverbindungen;
  6. 6.Ziffer 6Staub, einschließlich Feinpartikel;
  7. 7.Ziffer 7Asbest (Schwebeteilchen und Fasern);
  8. 8.Ziffer 8Chlor und Chlorverbindungen;
  9. 9.Ziffer 9Fluor und Fluorverbindungen;
  10. 10.Ziffer 10Arsen und Arsenverbindungen;
  11. 11.Ziffer 11Zyanide;
  12. 12.Ziffer 12Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften, die sich über die Luft auswirken;
  13. 13.Ziffer 13Polychlordibenzodioxine und Polychlordibenzofurane;
  14. 14.Ziffer 14unverbrannte gasförmige organische Verbindungen (OGC);
  15. 15.Ziffer 15Ammoniak (NH3).
Wasser
  1. 1.Ziffer einsHalogenorganische Verbindungen und Stoffe, die im wässrigen Milieu halogenorganische Verbindungen bilden;
  2. 2.Ziffer 2Phosphororganische Verbindungen;
  3. 3.Ziffer 3Zinnorganische Verbindungen;
  4. 4.Ziffer 4Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen in wässrigem Milieu oder über wässriges Milieu übertragbaren karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften;
  5. 5.Ziffer 5Persistente Kohlenwasserstoffe sowie beständige und bioakkumulierbare organische Giftstoffe;
  6. 6.Ziffer 6Zyanide;
  7. 7.Ziffer 7Metalle und Metallverbindungen;
  8. 8.Ziffer 8Arsen und Arsenverbindungen;
  9. 9.Ziffer 9Biozide und Pflanzenschutzmittel;
  10. 10.Ziffer 10Schwebestoffe;
  11. 11.Ziffer 11Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate);
  12. 12.Ziffer 12Stoffe, die sich ungünstig auf den Sauerstoffgehalt auswirken (und sich mittels Parametern wie BSB und CSB usw. messen lassen);
  13. 13.Ziffer 13Stoffe, die in Anhang E, Abschnitt II des WRG 1959 angeführt sind.Stoffe, die in Anhang E, Abschnitt römisch II des WRG 1959 angeführt sind.

In Kraft seit 31.12.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 EG-K 2013


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 EG-K 2013 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 EG-K 2013


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 EG-K 2013


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 EG-K 2013 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis EG-K 2013 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 5 EG-K 2013
Anl. 2 EG-K 2013