Das EDZ ist
1. | Exekutivbeamten oder Wachebeamten, | |||||||||
2. | sonstigen Bediensteten bei den Sicherheitsbehörden | |||||||||
3. | Beamten des höheren Dienstes an Justizanstalten | |||||||||
des Dienststandes von der für den betreffenden Bediensteten zuständigen Dienstbehörde oder Personalstelle zu verleihen. Über die Verleihung ist eine Urkunde auszustellen. |
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