Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
(2)Absatz 2Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Verwendung der im Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen (Disziplinarstrafen-Verwendungsverordnung 2002), BGBl. II Nr. 468/2001, außer Kraft.Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Verwendung der im Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen (Disziplinarstrafen-Verwendungsverordnung 2002), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 468 aus 2001,, außer Kraft.
In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
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