Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 35h.Paragraph 35 h,
§ 27 Abs. 1 gilt sinngemäß. § 27 Abs. 2 bis 4 kommt nicht zur Anwendung. Paragraph 27, Absatz eins, gilt sinngemäß. Paragraph 27, Absatz 2 bis 4 kommt nicht zur Anwendung.
In Kraft seit 15.07.2024 bis 31.12.9999
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