§ 12 DokWG

DokWG - Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

*) Fassung LGBl. Nr. 44/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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