Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
In-Kraft-Treten
§ 6. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 Diensthunde-AusbV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 Diensthunde-AusbV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 Diensthunde-AusbV