Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
In-Kraft-Treten
§ 6. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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