Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Personenbezogene Bezeichnungen
§ 5. Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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