§ 4 BVwAbgV

BVwAbgV - Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.02.2025

Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben ist der angeschlossene, einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Tarif maßgebend.

In Kraft seit 01.03.1983 bis 31.12.9999
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