für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 1 lit. e:für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer eins, Litera e, :, | der Schriftzug „Cochlearimplantat“ |
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 1 lit. f:für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer eins, Litera f, :, | der Schriftzug „Epileptiker/Epileptikerin“ |
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 1 lit. g (Diäterfordernis bei Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids) für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer eins, Litera g, (Diäterfordernis bei Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids)
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 1 lit. h (Diäterfordernis bei Gallen-, Leber- oder Nierenerkrankung) für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer eins, Litera h, (Diäterfordernis bei Gallen-, Leber- oder Nierenerkrankung)
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 1 lit. i (Diäterfordernis bei Inneren Erkrankungen) für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer eins, Litera i, (Diäterfordernis bei Inneren Erkrankungen)
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 1 lit. j:für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer eins, Litera j, :, | der Schriftzug „Osteosynthesematerial“ |
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 1 lit. k:für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer eins, Litera k, :, | der Schriftzug „Orthese“ |
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 1 lit. l:für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer eins, Litera l, :, | der Schriftzug „Prothese“ |
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 2 lit. a (Begleitperson erforderlich) für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer 2, Litera a, (Begleitperson erforderlich)
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 2 lit. b (Fahrpreisermäßigung) für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer 2, Litera b, (Fahrpreisermäßigung)
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 2 lit. c (Inhaber/Inhaberin besitzt einen geprüften Assistenzhund) für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer 2, Litera c, (Inhaber/Inhaberin besitzt einen geprüften Assistenzhund)
für die Zusatzeintragung nach Abs. 4 Z 3 (Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel) für die Zusatzeintragung nach Absatz 4, Ziffer 3, (Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)
Wird ein Behindertenpass mit einem oder mehreren Piktogrammen ausgestellt, ist deren Bedeutung dem Menschen mit Behinderung in einem beigelegten Merkblatt zur Kenntnis zu bringen.
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