§ 51 BTV

BTV - Bautechnikverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Bautechnikverordnung, LGBl.Nr. 83/2007, in der Fassung LGBl.Nr. 58/2008 und Nr. 18/2011, außer Kraft.

(3) Die Verordnung über eine Änderung der Bautechnikverordnung, LGBl.Nr 93/2016, tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.

(4) Die Verordnung über eine Änderung der Bautechnikverordnung, LGBl.Nr. 67/2021, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 93/2016, 67/2021

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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