Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Ansprüche auf die Leistungen aus der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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