§ 48 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Anpassung der Leistungen gemäß § 46 ist von Amts wegen vorzunehmen.

In Kraft seit 01.07.1993 bis 31.12.9999
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