§ 49a BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Aufwertungszahl (§ 45) beträgt für das Kalenderjahr 1992 1,055.

In Kraft seit 01.07.1993 bis 31.12.9999
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