Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Aufwertungszahl (§ 45) beträgt für das Kalenderjahr 1992 1,055.
In Kraft seit 01.07.1993 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 49a BSVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 49a BSVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 49a BSVG