§ 2 BStMG Arten der Mauteinhebung

BStMG - Bundesstraßen-Mautgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Maut ist entweder für zurückgelegte Fahrstrecken (fahrleistungsabhängige Maut) oder für bestimmte Zeiträume (zeitabhängige Maut) zu entrichten.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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