§ 26 BSG 1999

BSG 1999 - Blutsicherheitsgesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Gesundheit, hinsichtlich § 22a im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres, betraut.

In Kraft seit 23.10.2009 bis 31.12.9999
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