§ 11a BRPG

BRPG - Berufsreifeprüfungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.09.2000 bis 31.12.9999
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