Anl. 2 BRPBG

BRPBG - Berufsreifeprüfungsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

 

BERUFSREIFEPRÜFUNGSKOMMISSION

 

am/an der

 

 

 

 

_____________________________________________________________________________________

Bezeichnung und Standort der Schule

 

Zl. des Prüfungsprotokolls:

 

 

 

 

Berufsreifeprüfungszeugnis

 

 

 

______________________________________________,

geb. am ___________________________

Familien- und Vorname

 

hat bei der Berufsreifeprüfungskommission an dieser Schule gemäß dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, die Berufsreifeprüfung

 

 

bestanden / nicht bestanden 1)

 

 

Die Leistungen bei den Teilprüfungen wurden, sofern diese nicht gemäß § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung entfallen sind oder gemäß § 8b des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung anerkannt wurden, wie folgt beurteilt:

 

Teilprüfungen

Beurteilung(en)/Entfall/Anerkennung 3)

Deutsch

 

Lebende Fremdsprache

 

Mathematik/Mathematik und angewandte Mathematik 1)

 

Fachbereich 2)

 

 

 

Er/Sie hat damit gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erworben.

 

 

 

 

 

 

___________________, am __________________

 

 

 

 

Rundsiegel

 

 

 

 

 

 

 

Für die Berufsreifeprüfungskommission

 

 

 

 

 

 

___________________________________________

Vorsitzender/Vorsitzende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

____________

1) Nichtzutreffendes streichen.

2) Unter Angabe der Themenstellung.

3) Unter Angabe der Prüfung (Datum, Prüfungsinstitution), die zum Entfall bzw. zur Anerkennung geführt hat.

In Kraft seit 01.03.2006 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 BRPBG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 BRPBG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 BRPBG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 BRPBG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 BRPBG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BRPBG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 BRPBG
Berufsreifeprüfungsgesetz (BRPBG) Fundstelle