§ 13 BRPBG

BRPBG - Berufsreifeprüfungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Bildung betraut.

In Kraft seit 02.04.2017 bis 31.12.9999
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