Anl. 1 BRGO 1974

BRGO 1974 - Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

 

 

Beispiele für die Berechnung der einwöchigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung

 

 

Beispiel I: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Freitag, den 28. Jänner, um 10 Uhr.

Die einwöchige Frist endet am Freitag, den 4. Februar, um 24 Uhr.

 

Beispiel II: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Freitag, den 19. Dezember, um 14 Uhr.

Die einwöchige Frist endet am Montag, den 29. Dezember, um 24 Uhr.

In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
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