Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1)Absatz einsDie §§ 1 Abs 1, 17 Abs 5, 23 Abs 1 sowie der 5. und 6. Abschnitt mit den §§ 26 bis 36 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 98/2020 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz eins,, 17 Absatz 5,, 23 Absatz eins, sowie der 5. und 6. Abschnitt mit den Paragraphen 26 bis 36 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 98 aus 2020, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2)Absatz 2Die §§ 1 Abs 2 und (§) 34 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2024 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz 2 und (§) 34 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 15 aus 2024, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 09.02.2024 bis 31.12.9999
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