Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Die bisher dem Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Gesundheitswesen angehörenden Bediensteten gelten als in den Planstellenbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz übernommen.
In Kraft seit 01.02.1991 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 2 BMG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 BMG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 2 BMG