Art. 2 BMG

BMG - Bundesministeriengesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Die bisher dem Planstellenbereich Bundeskanzleramt - Gesundheitswesen angehörenden Bediensteten gelten als in den Planstellenbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz übernommen.

In Kraft seit 01.02.1991 bis 31.12.9999
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