Art. 10 BMG

BMG - Bundesministeriengesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(Anm.: Abs. 1 Inkrafttretedatum der Novelle BGBl. Nr. 78/1987)

(2) Bescheide und Dienstgebererklärungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können ab seiner Kundmachung erlassen oder abgegeben werden, sie sind mit 1. April 1987 in Kraft zu setzen.

(Anm.: Abs. 3 Vollziehungsklausel der Novelle BGBl. Nr. 78/1987)

In Kraft seit 01.04.1987 bis 31.12.9999
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