§ 3 Bgld. Z 2002 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

Bgld. Z 2002 - Bgld. Zuschlagsverordnung 2002

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 16. Dezember 1999 betreffend die Festsetzung eines Zuschlages zum Systemnutzungstarif, verlautbart im Landesgesetzblatt für das Burgenland am 21. Dezember 1999, LGBl. Nr. 74, außer Kraft.

(2) Die von den Netzbetreibern bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung eingehobenen Zuschläge sind zur Abgeltung der vor dieser Verordnung den Netzbetreibern entstandenen Mehraufwendungen zu verwenden. Allfällige Differenzbeträge sind in das laufende Jahr zu übernehmen.

(3) Die Netzbetreiber haben die Angaben und Nachweise im Sinne des § 2 Abs. 3 für den Zeitraum 1. Jänner 2002 bis 1. Oktober 2002 dem Landeshauptmann bis spätestens 31. Dezember 2002 bekannt zu geben bzw. vorzulegen.

In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 3 Bgld. Z 2002


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 Bgld. Z 2002 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 3 Bgld. Z 2002


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 3 Bgld. Z 2002


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 3 Bgld. Z 2002 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. Z 2002 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Bgld. Z 2002
Bgld. Zuschlagsverordnung 2002 (Bgld. Z 2002) Fundstelle