Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung

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Bgld. VVAV
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Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. März 2011, mit der zeitliche und räumliche Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien nach dem Bundesluftreinhaltegesetz zugelassen werden (Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung - Bgld. VVAV)

StF: LGBl. Nr. 28/2011
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