Burgenländische Vergabe-Pauschalgebührenverordnung (Bgld. VPG-VO) Fundstelle

Bgld. VPG-VO - Burgenländische Vergabe-Pauschalgebührenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. April 2007 über die Höhe der Gebühren in Vergaberechtsschutzverfahren (Burgenländische Vergabe-Pauschalgebührenverordnung - Bgld. VPG-VO)

StF: LGBl. Nr. 31/2007

Änderung

LGBl. Nr. 44/2010

LGBl. Nr. 62/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 22 Abs. 3 des Burgenländischen Vergaberechtsschutzgesetzes - Bgld. VergRSG, LGBl. Nr. 66/2006, wird verordnet:

In Kraft seit 01.12.2011 bis 31.12.9999
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