Burgenländische Vergabe-Pauschalgebührenverordnung (Bgld. VPG-VO) Fundstelle

Burgenländische Vergabe-Pauschalgebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2011 bis 31.12.9999

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. April 2007 über die Höhe der Gebühren in Vergaberechtsschutzverfahren (Burgenländische Vergabe-Pauschalgebührenverordnung - Bgld. VPG-VO)

StF: LGBl. Nr. 31/2007

Änderung

LGBl. Nr. 44/2010

LGBl. Nr. 62/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 22 Abs. 3 des Burgenländischen Vergaberechtsschutzgesetzes - Bgld. VergRSG, LGBl. Nr. 66/2006, wird verordnet:

Stand vor dem 30.11.2011

In Kraft vom 04.08.2010 bis 30.11.2011

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. April 2007 über die Höhe der Gebühren in Vergaberechtsschutzverfahren (Burgenländische Vergabe-Pauschalgebührenverordnung - Bgld. VPG-VO)

StF: LGBl. Nr. 31/2007

Änderung

LGBl. Nr. 44/2010

LGBl. Nr. 62/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 22 Abs. 3 des Burgenländischen Vergaberechtsschutzgesetzes - Bgld. VergRSG, LGBl. Nr. 66/2006, wird verordnet:

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