§ 10 Bgld. VOLV - LuFw (Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 10 Bgld. VOLV - LuFw (weggefallen)
Bgld. VOLV - LuFw - Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
§ 10 Bgld. VOLV - LuFw seit 01.06.2024 weggefallen.
In Kraft seit 02.06.2024 bis 31.12.9999
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