Verordnung über die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. VNMS 2000) Fundstelle (Verordnung über die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
Verordnung über die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. VNMS 2000) Fundstelle (weggefallen)
Bgld. VNMS 2000 - Verordnung über die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Verordnung über die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. VNMS 2000) Fundstelle seit 30.09.2024 weggefallen.
In Kraft seit 01.10.2024 bis 31.12.9999
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