Gesamte Rechtsvorschrift Bgld. VNMS 2000

Verordnung über die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000

Bgld. VNMS 2000
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Stand der Gesetzesgebung: 26.09.2017

§ 1 Bgld. VNMS 2000 (weggefallen)


§ 1 Bgld. VNMS 2000 seit 30.09.2024 weggefallen.

Verordnung über die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. VNMS 2000) Fundstelle (weggefallen)


Verordnung über die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 (Bgld. VNMS 2000) Fundstelle seit 30.09.2024 weggefallen.

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