Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
§ 1 dieses Landesgesetzes tritt mit 1. Juli 2005 und § 2 tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.
In Kraft seit 13.01.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 1 § 3 Bgld. SN 2005 SNALP
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 § 3 Bgld. SN 2005 SNALP selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 1 § 3 Bgld. SN 2005 SNALP