Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 4 Bgld. SBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 Bgld. SBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 4 Bgld. SBG