Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Bestimmungen des Artikel I Z 11 und 14 dieses Gesetzes treten hinsichtlich § 48 Abs. 2 dritter Satz und § 51 Abs. 1 vierter Satz mit 1. Februar 1997, die übrigen Bestimmungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.
In Kraft seit 28.09.1999 bis 31.12.9999
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