Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Bgld. Landessportehrenzeichen - Verordnung 1987, LGBl. Nr. 52 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/1997, außer Kraft.
In Kraft seit 10.02.2005 bis 31.12.9999
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