§ 4 Bgld. LV 2004

Bgld. LV 2004 - Bgld. Landessportehrenzeichen - Verordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Bgld. Landessportehrenzeichen - Verordnung 1987, LGBl. Nr. 52 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/1997, außer Kraft.

In Kraft seit 10.02.2005 bis 31.12.9999
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