(1) Das Landessportehrenzeichen für aktive Sportlerinnen und Sportler wird als Medaille mit Halsband und in Miniatur als Anstecknadel verliehen, wobei diese folgende Ausführungen aufzuweisen haben:
1. | Die Medaille hat einen Durchmesser vom 40 mm, ist doppelseitig massiv geprägt und zeigt auf der Vorderseite überhöht das Burgenländische Landeswappen in farbigem Email, umgeben von einem stilisierten Lorbeerkranz mit Schleife und einer Inschrift „Für Verdienste im Sport“. Die Rückseite der Medaille weist die umrandete Inschrift „Land Burgenland“ auf. Die Medaillen bestehend aus Metall, in Ausführung goldfarbig, versilbert oder bronze. | |||||||||
2. | Das Band ist ein durch den Ring gezogenes 80 cm langes und 45 mm breites Moireeband in den zweifach aneinander gereihten Landesfarben Rot - Gold. | |||||||||
3. | Die Miniatur weist eine Größe von 20 mm Durchmesser auf, ist doppelseitig massiv geprägt. Auf der Vorderseite weist die Miniatur das Burgenländische Landeswappen auf, umgeben von einem stilisierten Lorbeerkranz mit Schleife und der Inschrift „Für Verdienste im Sport“. | |||||||||
Die Rückseite weist eine umrandete Inschrift „Land Burgenland“ auf und ist versehen mit langer Nadel. | ||||||||||
4. | Die Medaillen sowie die Miniatur als Anstecknadel bestehen aus Metall, in Ausführung goldfarbig, versilbert oder bronze. | |||||||||
5. | Der Inhaber des Landessportehrenzeichens trägt die Dekoration am Bande um den Hals und die Miniatur als Anstecknadel an der linken Brustseite. |
(2) Das Landessportehrenzeichen für Mannschaften ist in Form eines Pokales zu verleihen, wobei dieser folgende Ausführungen aufzuweisen hat:
1. | Der Pokal mit Henkel steht auf einem bräunlich marmorierten Sockel, ist versilbert und hat einen Deckel. Er weist eine Höhe von 53 cm für das Landessportehrenzeichen in Bronze, von 57 cm für das Landessportehrenzeichen in Silber und eine Höhe von 62 cm für das Landessportehrenzeichen in Gold auf. | |||||||||
2. | Am Deckel ist eine Medaille umgeben von einem stilisierten Lorbeerkranz angebracht. Die Medaille entspricht jener des Abs. 1 Z 1, jedoch ohne die rückseitige Inschrift und besteht aus Metall in Ausführung goldfarbig, versilbert oder bronze. Am Sockel ist ein Schild angebracht, welches im Schriftzug „Land Burgenland“, die Sportart und die Platzierung enthält. |
0 Kommentare zu § 1 Bgld. LV 2004