§ 3 Bgld. LDAG

Bgld. LDAG - Burgenländisches Landeslehrer-Dienstrechtsausführungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Die Promulgationsklausel, §§ 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

In Kraft seit 01.09.2018 bis 31.12.9999
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