Gesetz über die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft (Bgld. L-UAG) Fundstelle

Bgld. L-UAG - Gesetz über die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Gesetz vom 18. April 2002 über die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft (Bgld. L-UAG)

StF: LGBl. Nr. 78/2002 (XVIII. Gp. IA 2 AB 346)

Änderung

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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