§ 1 Bgld. L-UAG Ziele

Bgld. L-UAG - Gesetz über die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft wird zum Schutz der Umwelt eingerichtet. Dieses Ziel soll durch die Bewahrung und Verbesserung

1.

der Umwelt als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen;

2.

der biologischen Vielfalt und des Naturhaushalts sowie

3.

der Kultur- und Naturlandschaft

erreicht werden.

In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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