Bei der Auswahlentscheidung zwischen Bewerberinnen und Bewerbern dürfen insbesondere folgende Kriterien nicht diskriminierend herangezogen werden:
1. | eine bestehende oder frühere | |||||||||
a) | Unterbrechung der Erwerbstätigkeit oder | |||||||||
b) | Teilbeschäftigung oder | |||||||||
c) | Herabsetzung der Wochendienstzeit, | |||||||||
2. | Lebensalter und Familienstand, | |||||||||
3. | eigene Einkünfte der Ehegattin/des Ehegatten oder eingetragenen Partnerin/eingetragenen Partners oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten, | |||||||||
4. | zeitliche Belastungen durch die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen und die Absicht, von der Möglichkeit der Teilbeschäftigung oder der Herabsetzung der Wochendienstzeit Gebrauch zu machen. |
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