Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Die Gehege haben ausreichende natürliche Äsungs- und künstliche Fütterungsmöglichkeiten, eine ausreichende Wasserversorgung sowie natürliche oder künstliche Deckungen aufzuweisen.
In Kraft seit 01.02.2005 bis 31.12.9999
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