Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Zuständiges Organ zur Vertretung der Gemeinden in Dienstrechtsangelegenheiten der Gemeindebediensteten ist, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt wird, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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