§ 6 Bgld. EVTZG Inkrafttreten

Bgld. EVTZG - Burgenländisches EVTZ-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 2 sowie § 5 Abs. 8.

(3) §§ 1, 2 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 1, 2 und 5 sowie § 5 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 18.12.2014 bis 31.12.9999
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